Staatsbürgerschaft in der Türkei

ERWERB DER TÜRKISCHEN STAATSBÜRGERSCHAFT

Wie erwirbt man die türkische Staatsbürgerschaft? Wie werde ich türkischer Staatsbürger? Ist es möglich, in der Türkei die Staatsbürgerschaft zu erhalten? Was sind die Voraussetzungen für die türkische Staatsbürgerschaft?

Das türkische Staatsbürgerschaftsgesetz Nr. 5901 und die Verordnung zur Umsetzung des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes erläutern, wie man die türkische Staatsbürgerschaft erlangt. Dementsprechend wird der Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft in zwei Hauptkategorien erklärt: durch Geburt oder durch späteren Erwerb. 

  1. Zugewinn durch Geburt:
  2. Gewinn durch Abstammung:

Die durch Geburt erworbene türkische Staatsbürgerschaft wird automatisch aufgrund der Abstammung oder des Geburtsortes erworben. Die durch Geburt erworbene Staatsbürgerschaft gilt ab dem Zeitpunkt der Geburt.

(a) Ein Kind, das in der Ehe mit einer Mutter oder einem Vater mit türkischer Staatsbürgerschaft innerhalb oder außerhalb der Türkei geboren wurde, ist türkischer Staatsbürger.

(b) Ein Kind, das von einer Mutter mit türkischer Staatsbürgerschaft und einem nichtehelichen ausländischen Vater geboren wurde, ist türkischer Staatsbürger.

(c) Ein uneheliches Kind eines türkischen Vaters und einer ausländischen Mutter erwirbt die türkische Staatsbürgerschaft, wenn die Verfahren und Grundsätze zur Feststellung der Abstammung erfüllt sind.

Die auf der Grundlage der Abstammung erworbene türkische Staatsbürgerschaft ist die Staatsbürgerschaft, die automatisch durch die Herstellung einer Abstammungsbindung mit der Mutter oder dem Vater eines türkischen Staatsbürgers erworben wird. Mit der Benachrichtigung wird die türkische Staatsbürgerschaft von Geburt an erworben.

Mit Erwerb durch Geburt ist hier Folgendes gemeint: Auch wenn das Kind einer türkischen Mutter oder eines türkischen Vaters im Ausland geboren ist, hat es die türkische Staatsbürgerschaft durch Geburt erworben, wenn dieses Kind im Alter von 25 Jahren in die Republik Türkei kommt und nachweist, dass er/sie als Sohn einer türkischen Mutter oder eines türkischen Vaters geboren wurde und die Registrierung seiner/ihrer Staatsbürgerschaft beantragt, wird er/sie die Staatsbürgerschaft nicht im Alter von 25 Jahren erworben haben, er/sie wird die Staatsbürgerschaft nicht durch Geburt erworben haben Er hat von nun an gewonnen und hat rückwirkend alle Rechte und Pflichten. Zum Beispiel; Selbst wenn eine männliche Person, die die Staatsbürgerschaft durch Geburt erworben hat, ihre türkische Staatsbürgerschaft im Alter von 45 Jahren anmeldet, wird sie zum Militärdienst verpflichtet, da sie die Staatsbürgerschaft nicht später, sondern von Geburt an erworben hat, die Registrierung jedoch verzögert wurde. 

Wenn Sie also eine Mutter oder einen Vater haben, die die türkische Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie die Registrierung Ihrer Staatsbürgerschaft beantragen, indem Sie dies in jedem Alter und zu jeder Zeit dokumentieren und über Ihren Antrag beim türkischen Innenministerium, Generaldirektion für Bevölkerungs- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten, einen Antrag stellen Anwalt oder gesetzlicher Vertreter.

  1. Verdienst durch Geburtsort:

Ein in der Türkei geborenes Kind, das aufgrund seiner ausländischen Eltern bei der Geburt die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes nicht erwerben kann, ist von Geburt an türkischer Staatsbürger.

Ein Kind, das sich in der Türkei aufgehalten hat, gilt bis zum Beweis des Gegenteils als in der Türkei geboren. Ein in der Türkei geborenes Kind, das die Staatsbürgerschaft eines Staates nicht erwerben kann, weil seine Eltern unbekannt sind, staatenlos sind oder die Staatsbürgerschaft aufgrund der Mutter und des Vaters nicht gemäß den nationalen Gesetzen erwerben kann, erwirbt die türkische Staatsbürgerschaft von Geburt.

Ein in der Türkei geborenes Kind, das die Staatsbürgerschaft eines Staates nicht erwerben kann, weil seine Eltern unbekannt sind, staatenlos sind oder die Staatsbürgerschaft aufgrund der Mutter und des Vaters nicht gemäß den nationalen Gesetzen erwerben kann, erwirbt die türkische Staatsbürgerschaft von Geburt.

Für Anträge auf Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft aufgrund des Geburtsorts wird von der Antragsbehörde eine Akte bestehend aus folgenden Unterlagen erstellt und dem Ministerium zur Entscheidung übermittelt:

a) Petitionsformular mit Angabe des Anliegens.

b) Geburtsurkunde, aus der hervorgeht, dass das Kind in der Türkei geboren wurde.

c) Geburtsbericht, ausgestellt auf der Grundlage der Geburtsurkunde.

ç) Ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass das Kind aufgrund der Eltern nicht die Staatsbürgerschaft eines Staates erworben hat.

d) Wenn Mutter und Vater staatenlos sind, wenn möglich ein Dokument, das diese Situation belegt.

Daher kann eine Person, die in der Türkei geboren wurde und von ihren Eltern keine Staatsbürgerschaft erworben hat, diese Situation dokumentieren und die Registrierung Ihrer Staatsbürgerschaft beantragen, indem sie über Ihren Antrag beim türkischen Innenministerium, Generaldirektion für Bevölkerungs- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten, einen Antrag stellt Anwalt oder gesetzlicher Vertreter.

  1. Späterer Erwerb der Staatsbürgerschaft:
  1. Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Beschluss der zuständigen Behörde:
  1. Erwerb der Staatsbürgerschaft nach allgemeinen Grundsätzen
  2. Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Heirat
  3. Erwerb der Staatsbürgerschaft durch außergewöhnliche Mittel
  4. Wiedererlangung der Staatsbürgerschaft
  1. Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Adoption:
  2. Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Ausübung des Wahlrechts

Bedingungen für den Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft nach allgemeinen Grundsätzen

Voraussetzungen für die Bewerbung

Für Ausländer, die die türkische Staatsbürgerschaft erwerben möchten;

a) Erwachsen zu sein und die Urteilskraft nach dem eigenen nationalen Recht zu besitzen, oder, falls staatenlos, nach dem türkischen Recht: Erwachsen sein und Urteilsvermögen gemäß dem eigenen nationalen Recht haben, oder, wenn man staatenlos ist, gemäß dem türkischen Zivilgesetzbuch Nr. 4721.

b) Ab dem Bewerbungsdatum fünf Jahre ununterbrochen in der Türkei wohnen: Ab dem Datum der Antragstellung fünf Jahre lang ununterbrochen in der Türkei gelebt haben. Grundsätze zur Berechnung der Aufenthaltsdauer: 

Die Gültigkeit und Berechnung der Aufenthaltsdauer für Ausländer, die die türkische Staatsbürgerschaft erwerben möchten, erfolgt nach folgenden Grundsätzen:

Die Aufenthaltsdauer des Ausländers in der Türkei richtet sich nach der von der Provinzpolizei ausgestellten Aufenthaltserlaubnis und dem Dokument, aus dem das Ein- und Ausreisedatum aus der Türkei hervorgeht.

Ein Ausländer, der die türkische Staatsbürgerschaft erwerben möchte, kann sich während der erforderlichen Aufenthaltsdauer insgesamt höchstens sechs Monate außerhalb der Türkiye aufhalten. Der außerhalb der Türkiye verbrachte Zeitraum, der insgesamt sechs Monate nicht überschreitet, wird als vorgesehene Aufenthaltsdauer angesehen.

Verbringt der Ausländer während der Aufenthaltsdauer insgesamt mehr als sechs Monate außerhalb der Türkei oder hält er sich ohne gültige Aufenthaltserlaubnis bzw. ohne Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis länger als sechs Monate in der Türkei auf, wird die Aufenthaltsdauer unterbrochen und die Aufenthaltszeiten vor diesem Datum unterbrochen werden nicht berücksichtigt.

Ohne legale Aufenthaltserlaubnis oder ohne legale Aufenthaltserlaubnis, aber ohne die Absicht, sich in der Türkei niederzulassen; Aufenthalt in der Türkei mit einer Aufenthaltserlaubnis, die für Zwecke wie Asyl oder Asylbewerber, Asylbewerber, Bildung, Tourismus, Begleitung des eigenen Kindes, Behandlung usw. erhalten wurde, oder eines Ausweises für ausländisches Missionspersonal, der Immunität mit diplomatischen oder konsularischen Privilegien bietet gilt beim Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft nicht als gültiger Wohnsitz.

Wird der Aufenthaltsgrund beim Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft nicht anerkannt und wird der Person in der Türkei später aus triftigem Grund ein Aufenthalt gewährt, werden auch die bisherigen Aufenthaltszeiten berücksichtigt. Diese Bestimmung gilt nicht für Personen, die sich mit einer Aufenthaltserlaubnis zu touristischen Zwecken in der Türkei aufhalten.

c) Durch Verhalten bestätigen, dass Sie sich entschieden haben, sich in der Türkei niederzulassen:

Ohne legale Aufenthaltserlaubnis oder ohne legale Aufenthaltserlaubnis, aber ohne die Absicht, sich in der Türkei niederzulassen; Asyl oder Asylbewerber, Asylbewerber, der sich zu Zwecken wie Bildung, Tourismus, Begleitung seines Kindes während der Ausbildung, Behandlung usw. aufhält.

ç) Keine Krankheit haben, die eine Gefahr für die allgemeine Gesundheit darstellt: 

Ein Gesundheitsbericht, dessen Verfahren und Grundsätze vom Gesundheitsministerium festgelegt werden und aus dem hervorgeht, dass die Person nicht an einer Krankheit leidet, die eine Gefahr für die allgemeine Gesundheit darstellt.

d) Gute Moral haben:

Zeigen, dass man eine gute Moral hat, indem man mit dem Verantwortungsbewusstsein handelt, das für das Zusammenleben in der Gesellschaft erforderlich ist, um mit seinem Verhalten Vertrauen in die Menschen um einen herum zu wecken und keine schlechten Gewohnheiten zu haben, die von der Gesellschaft nicht toleriert werden und im Widerspruch zu gesellschaftlichen Werten stehen.

e) Ausreichende Türkischkenntnisse besitzen:

Türkisch auf einem Niveau sprechen zu können, das es Ihnen ermöglicht, sich an das gesellschaftliche Leben anzupassen. Obwohl das hier genannte Niveau nicht in einer klaren Skala angegeben ist, versteht es sich, dass ein fortgeschritteneres Niveau als B1 gemeint ist.

f) Sie müssen über ein Einkommen oder einen Beruf verfügen, der Ihnen und Ihren Angehörigen in der Türkei den Lebensunterhalt sichert:

Es ist erforderlich, eine Arbeitserlaubnis, eine Steuerbescheinigung, eine Verpflichtungserklärung oder ein ähnliches Dokument vorzulegen, das das Einkommen oder den Beruf nachweist, der den Lebensunterhalt für Sie und Ihre Angehörigen in der Türkei sichert. Unter dem Begriff „abhängige Person“ sind Kinder, der erkrankte oder nicht in der Lage, für sich selbst zu sorgen, und andere Verwandte zu verstehen.

g) Sich nicht in einer Situation zu befinden, die ein Hindernis für die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung darstellen würde:

Diese Bedingung kann eine sehr weitreichende Bedeutung haben; jede negative Situation, von der Zugehörigkeit zu Militär-, Geheimdienst- oder strategischem Personal im vorherigen Land bis hin zu einer schwerwiegenden Vorstrafe, kann unter dieser Überschrift bewertet werden.

Erforderliche Unterlagen für die allgemeine Beantragung des Erwerbs der türkischen Staatsbürgerschaft

Für den Ausländer, der die türkische Staatsbürgerschaft erwerben möchte und die notwendigen Antragsvoraussetzungen erfüllt, erstellt die Antragsbehörde im Namen des Ausländers eine Akte bestehend aus folgenden Unterlagen:

a) Petitionsformular mit Angabe des Anliegens.

b) Reisepass oder ein ähnliches Dokument, aus dem hervorgeht, in welchem ​​Staat die Person Staatsbürger ist, oder, wenn die Person staatenlos ist, ein entsprechendes Dokument, sofern dieses erhältlich ist.

c) Ein Dokument wie eine Geburtsurkunde oder ein Muster eines Personenstandsregisters, aus dem die Identitätsdaten der Person hervorgehen, und bei einer Verheirateten eine Kopie des Personenstandsregisters oder ein ähnliches Dokument, das die familiären Bindungen des Ehepartners und der Kinder belegt.

ç) Familienstandsurkunde und Heiratsurkunde bei Verheirateten, Dokument zum Nachweis der Scheidung bei Geschiedenen, Sterbeurkunde des Ehegatten bei Verwitweten.

d) Wenn es Verwandte ersten oder zweiten Grades von türkischen Staatsbürgern gibt, die von der Antragsbehörde aus dem System entnommene Kopie des Einwohnermeldeamtes dieser Personen.

e) Ein Gesundheitsbericht, dessen Verfahren und Grundsätze vom Gesundheitsministerium festgelegt werden und aus dem hervorgeht, dass die Person nicht an einer Krankheit leidet, die eine Gefahr für die allgemeine Gesundheit darstellt.

f) Arbeitserlaubnis, Steuerbescheinigung, Verpflichtungserklärung oder ähnliches Dokument zum Nachweis seines/ihres Einkommens oder Berufes, um sich und seine Angehörigen in der Türkei zu ernähren.

g) Ein von der Provinzpolizeibehörde erhaltenes Dokument mit den Daten der Ein- und Ausreise in das Land, aus dem hervorgeht, dass Sie ab dem Datum der Antragstellung fünf Jahre lang ununterbrochen in der Türkei gelebt haben.

g) Aufenthaltserlaubnis für einen Zeitraum, der ausreicht, um das Einbürgerungsverfahren über das Antragsdatum hinaus abzuschließen.

h) Wenn es zu einer Straftat eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung gibt, eine beglaubigte Kopie davon.

i) Wenn Monat und Tag des Geburtsdatums der Person nicht verfügbar sind, ein von den zuständigen Behörden ihres Landes eingeholtes Dokument zur Vervollständigung des Geburtsdatums, und wenn das Dokument nicht erhältlich ist, eine unterzeichnete Erklärung, dass sie nimmt die Klage gemäß Artikel 39 des Bevölkerungsdienstleistungsgesetzes Nr. 5490 an.

i) Quittung, aus der hervorgeht, dass die Servicegebühr an der Finanzkasse hinterlegt wurde.

Die Landespolizeibehörde wird gebeten, eine Untersuchung über den Ausländer durchzuführen, dessen Akte vervollständigt wurde.

Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft durch außergewöhnliche Mittel

Sofern kein Hindernis für die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung besteht, kann ein Ausländer, der eine der folgenden Bedingungen erfüllt, durch Beschluss des Präsidenten im Rahmen von Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe b des Gesetzes die türkische Staatsbürgerschaft erwerben :

  • Das Ministerium für Industrie und Technologie stellt fest, dass eine Anlageinvestition von mindestens 500.000 US-Dollar oder einer entsprechenden Fremdwährung getätigt wurde.
  • Er/sie hat eine Immobilie mit Eigentumswohnung oder Grunddienstbarkeit im Wert von mindestens 400.000 US-Dollar oder der entsprechenden Fremdwährung oder ein Grundstück mit einer darauf befindlichen Struktur erworben, sofern im Grundbuch ein Vermerk eingetragen ist, dass es nicht verkauft werden darf für drei Jahre oder es wurde eine Eigentumswohnung oder Stockwerkeigentum mit einem Mindestwert von 400.000 US-Dollar oder der entsprechenden Fremdwährung errichtet. Das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel stellt fest, dass der Verkauf der Immobilie versprochen wird mit einem beim Notar erstellten Vertrag, sofern der Betrag in bar hinterlegt wird und die Zusage, dass für drei Jahre keine Übertragung oder Aufhebung erfolgt, im Grundbuch vermerkt wird.
  • Das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit hat festgestellt, dass dadurch Arbeitsplätze für mindestens 50 Personen geschaffen werden.
  • Von der Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde festgestellt, dass er eine Einlage von mindestens 500.000 US-Dollar oder einer entsprechenden Fremdwährung bei in der Türkei tätigen Banken hinterlegt hat, mit der Bedingung, diese drei Jahre lang aufzubewahren.
  • Das Ministerium für Finanzen und Finanzen stellt fest, dass er staatliche Schuldtitel im Wert von mindestens 500.000 US-Dollar oder einer entsprechenden Fremdwährung erworben hat, vorausgesetzt, dass sie drei Jahre lang aufbewahrt werden.
  • Das Capital Markets Board stellt fest, dass er einen Beteiligungsanteil an einem Immobilien-Investmentfonds oder einen Beteiligungsanteil an einem Risikokapital-Investmentfonds im Wert von mindestens 500.000 US-Dollar oder einer entsprechenden Fremdwährung erworben hat, mit der Bedingung, ihn mindestens drei Jahre lang zu halten.
  • Das Capital Markets Board stellt fest, dass er einen Beteiligungsanteil an einem Immobilien-Investmentfonds oder einen Beteiligungsanteil an einem Risikokapital-Investmentfonds im Wert von mindestens 500.000 US-Dollar oder einer entsprechenden Fremdwährung erworben hat, mit der Bedingung, ihn mindestens drei Jahre lang zu halten.

ERFORDERLICHE DOKUMENTE

Für den Ausländer, der ausnahmsweise die türkische Staatsbürgerschaft erwerben möchte, erstellt die Antragsbehörde auf schriftliche Anweisung des Ministeriums eine Akte mit folgenden Dokumenten:

  • a) Petitionsformular mit Angabe des Anliegens.
  • b) Reisepass oder ein ähnliches Dokument, aus dem hervorgeht, in welchem ​​Staat die Person Staatsbürger ist, oder, wenn die Person staatenlos ist, ein entsprechendes Dokument, sofern dieses erhältlich ist.
  • c) Familienstandsurkunde und Heiratsurkunde bei Verheirateten, Scheidungsurkunde bei Geschiedenen, Sterbeurkunde des Ehepartners bei Verwitweten.
  • ç) Ein Dokument wie eine Geburtsurkunde oder ein Muster eines Personenstandsregisters, aus dem die Identitätsdaten der Person hervorgehen, und bei einer Verheirateten eine Kopie des Personenstandsregisters oder ein ähnliches Dokument, das die familiären Bindungen des Ehepartners und der Kinder nachweist.
  • d) Wenn es Verwandte ersten oder zweiten Grades von türkischen Staatsbürgern gibt, die von der Antragsbehörde aus dem System entnommene Kopie des Einwohnermeldeamtes dieser Personen.
  • e) Wenn Monat und Tag des Geburtsdatums der Person nicht verfügbar sind, ein von den zuständigen Behörden ihres Landes eingeholtes Dokument zur Vervollständigung des Geburtsdatums, und wenn das Dokument nicht erhältlich ist, eine unterzeichnete Erklärung, dass sie/er nimmt die Klage gemäß Artikel 39 des Bevölkerungsdienstleistungsgesetzes Nr. 5490 an.
  • f) Quittung, aus der hervorgeht, dass die Servicegebühr an der Finanzkasse hinterlegt wurde.
  • Die fertige Akte wird dem Ministerium zur Entscheidung übermittelt.
  • Bei der Ermittlung der oben genannten Geldwerte wird der effektive Verkaufskurs bzw. Wechselkurs der Zentralbank der Republik Türkei zum Zeitpunkt der Ermittlung zugrunde gelegt. 
  • Zur Erfüllung des genannten Zeitraums ist ein Übergang zwischen den im Rahmen des zweiten Absatzes zu tätigenden Anlagearten möglich.

Personen, deren Einbürgerung als notwendig erachtet wird.

Als Einwanderer akzeptierte Personen.

Die Anträge derjenigen, die ein Hindernis für die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung darstellen, werden vom Ministerium abgelehnt.

Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft durch Heirat

Durch die Heirat mit einem türkischen Staatsbürger wird nicht direkt die türkische Staatsbürgerschaft verliehen. Allerdings können Ausländer, die seit mindestens drei Jahren mit einem türkischen Staatsbürger verheiratet sind und deren Ehe fortbesteht, den Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft beantragen. Bei Bewerbern;

a) Leben in familiärer Einheit,

b) keine Tätigkeiten auszuüben, die mit der ehelichen Gemeinschaft unvereinbar sind,

c) sich nicht in einer Situation zu befinden, die ein Hindernis für die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung darstellen würde,

Bedingungen erforderlich sind.

(2) Wenn die Ehe nach dem Antrag aufgrund des Todes des türkischen Ehegatten endet, ist die Bedingung in Absatz (a) des ersten Absatzes nicht erforderlich.

(3) Ausländer, die durch Heirat die türkische Staatsangehörigkeit erwerben, behalten bei Treu und Glauben ihre türkische Staatsangehörigkeit, wenn die Ehe für nichtig erklärt wird.

  Über den antragstellenden Ausländer wird durch die Antragsbehörde ermittelt. Als Ergebnis der Recherche hat der Ausländer;

a) seit drei Jahren nicht mehr mit einem türkischen Staatsbürger verheiratet ist,

b) Die Ehe endete aus Gründen wie Scheidung oder Tod vor dem Antragsdatum.

c) sein Verfahren läuft oder er wegen einer Straftat verurteilt oder inhaftiert ist,

ç) Es wurde versäumt, die gemäß Artikel 26 angeforderten Dokumente einzureichen,

wenn es verstanden wird Bewerbungen werden nicht angenommen und die entsprechende Mitteilung wird diesbezüglich an die betroffene Person übermittelt.

(3) Erwirbt der Ehegatte des Ausländers, der die türkische Staatsbürgerschaft erwerben möchte, später die türkische Staatsbürgerschaft, so wird für die Berechnung der Ehezeit das Datum des Erwerbs der türkischen Staatsbürgerschaft zugrunde gelegt.

Verfahren und Grundsätze für die von der Provinzpolizeibehörde durchzuführenden Ermittlungen beim Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft durch Heirat

ARTIKEL 28 – (1) Der Ausländer, der die türkische Staatsbürgerschaft durch Heirat erwerben möchte, wird von der Provinzpolizeibehörde beantragt;

a) Unabhängig davon, ob sie in familiärer Einheit leben oder nicht,

b) Ob sie ein mit der Ehe unvereinbares Verhalten an den Tag legen, wie z. B. Prostitution betreiben oder Prostitution vermitteln,

c) Gibt es eine Situation, die ein Hindernis für die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung beim Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft darstellen würde?

Die Probleme werden untersucht und die daraus resultierende positive oder negative Meinung wird deutlich auf dem Untersuchungsformular vermerkt. Dem Untersuchungsformular wird auch ein Protokoll der Untersuchung beigefügt.

(2) Die Akte des Ausländers, dessen Ermittlungen abgeschlossen sind, wird an die Landesdirektion zurückgegeben. Die Akte wird der Kommission von der Provinzdirektion zur notwendigen Prüfung und Recherche übermittelt.

Von der Kommission durchzuführende Verfahren und anzuwendende Grundsätze beim Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft durch Heirat

(1) Der Ausländer und sein Ehepartner, der die türkische Staatsbürgerschaft erwerben möchte, werden von der Kommission getrennt und gemeinsam befragt, um zu untersuchen, ob es sich bei der Ehe um eine echte Ehe oder um eine Ehe handelt, die zum Zweck des Erwerbs der türkischen Staatsbürgerschaft geschlossen wurde.

(2) Die als Ergebnis des Interviews gebildete Meinung wird im Interviewformular zum Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft durch Heirat niedergelegt. Die Akte wird dem Ministerium zur Entscheidung durch die Provinzdirektion übermittelt.

Bei Anträgen aus dem Ausland auf den Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft durch Heirat sind zu befolgende Verfahren und anzuwendende Grundsätze

(1) Für den Ausländer, der die türkische Staatsbürgerschaft erwerben möchte und die erforderlichen Antragsvoraussetzungen erfüllt, wird eine Akte erstellt, die aus den in Artikel 26 genannten Dokumenten besteht.

(2) Der Ausländer und sein Ehegatte werden getrennt und gemeinsam vom Vizekonsul oder einem höheren Beamten, der für konsularische Angelegenheiten zuständig ist, befragt, um festzustellen, ob es sich bei der Ehe um eine echte Ehe oder um eine Ehe handelt, die zum Zweck des Erwerbs der türkischen Staatsbürgerschaft geschlossen wurde.

(3) Die aus dem Interview resultierende positive oder negative Meinung wird im Interviewformular deutlich zum Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft durch Heirat niedergelegt.

(4) Wenn die Gesetze des Staates, in dem der Ausländer seinen Wohnsitz hat, dies zulassen, wird ein Strafregister angefordert und die Informationen und Dokumente, die durch die Untersuchung, ob die Heiratsurkunde des Ausländers mit seinem türkischen Ehegatten bei den offiziellen Behörden vorliegt, erhalten wurden, der Akte hinzugefügt und übermittelt dem Ministerium zur Entscheidung vorgelegt.

Wahrung des guten Glaubens bei der Nichtigerklärung einer Ehe

(1) Eine Person, die durch Heirat die türkische Staatsbürgerschaft erwirbt, verliert ihre türkische Staatsbürgerschaft, wenn die Ehe für nichtig erklärt wird. Ein Ausländer, der durch Heirat die türkische Staatsbürgerschaft erwirbt, behält jedoch seine türkische Staatsbürgerschaft, wenn aufgrund der vom Ministerium durchzuführenden Prüfung festgestellt wird, dass er bei der Heirat in gutem Glauben ist.

(2) Das unverheiratete Kind, dessen Aufhebung beschlossen wurde, behält seine türkische Staatsbürgerschaft, unabhängig davon, ob seine Eltern bei der Eheschließung gutgläubig waren.

Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft durch Adoption

Ein von einem türkischen Staatsbürger adoptierter Minderjähriger kann ab dem Datum der Entscheidung die türkische Staatsbürgerschaft erwerben, sofern kein Hindernis für die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung besteht.

Nachdem die adoptierte Person die türkische Staatsbürgerschaft erworben hat, behält sie ihre türkische Staatsbürgerschaft für den Fall, dass das Adoptionsverhältnis mit dem Adoptierenden in irgendeiner Weise endet.

Die Bestimmungen des Artikels 15 gelten für einen Ausländer, der von einem türkischen Staatsbürger adoptiert wird und zum Zeitpunkt der Antragstellung volljährig ist.

Für den Ausländer, der den Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft durch Adoption beantragt hat, wird von der Antragsbehörde im Namen des Ausländers eine Akte erstellt, die aus den folgenden Dokumenten besteht und zur Entscheidung an das Ministerium übermittelt wird:

a) Petitionsformular mit Angabe des Antrags des Adoptierenden.

b) Geburtsurkunde.

c) Geburtsbericht, ausgestellt auf der Grundlage der Geburtsurkunde.

ç) Reisepass oder ein ähnliches Dokument, aus dem hervorgeht, in welchem ​​Staat die Person Staatsbürger ist, oder, wenn die Person staatenlos ist, ein entsprechendes Dokument, sofern es möglich ist, dieses zu erhalten.

d) Eine von der Antragsstelle aus dem System entnommene Kopie der Geburtsurkunde der adoptierenden Person.

e) Quittung, aus der hervorgeht, dass die Servicegebühr an der Finanzkasse hinterlegt wurde.

Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft mit Wahlrecht

Gemäß Artikel 27 können Kinder, die aufgrund ihrer Eltern die türkische Staatsbürgerschaft verlieren, innerhalb von drei Jahren nach Erreichen des Erwachsenenalters durch Ausübung ihres Wahlrechts die türkische Staatsbürgerschaft erwerben.

Der Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft durch das Wahlrecht wird ab dem Datum der Entscheidung über die Festlegung der Bedingungen für die Ausübung dieses Rechts wirksam.

Die Bestimmungen des Artikels 20 gelten für Ehegatten und Kinder von Personen, die durch Ausübung ihres Wahlrechts die türkische Staatsbürgerschaft erworben haben.

Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft mit Wahlrecht, Antragstellung und durchzuführenden Verfahren

Personen, die aufgrund ihrer Eltern ihre türkische Staatsbürgerschaft gegen ihren Willen verloren haben und innerhalb von drei Jahren nach Volljährigkeit eine schriftliche Mitteilung zum Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft abgegeben haben, können durch Ausübung ihres Wahlrechts die türkische Staatsbürgerschaft erwerben.

Für diejenigen, die durch Ausübung ihres Wahlrechts die türkische Staatsbürgerschaft erwerben möchten, wird von den Antragsbehörden im Namen derjenigen, von denen angenommen wird, dass sie die erforderlichen Bedingungen erfüllen, eine Akte mit den folgenden Dokumenten erstellt und dem Ministerium zur Entscheidung übermittelt:

a) Petitionsformular mit Angabe des Anliegens.

b) Eine Kopie des Personenstandsregisters, die von der Antragsbehörde aus dem System entnommen wird und aus der die geschlossene Akte der Person hervorgeht.

c) Reisepass oder ein ähnliches Dokument, aus dem hervorgeht, in welchem ​​Staat die Person Staatsbürger ist, oder, wenn die Person staatenlos ist, ein entsprechendes Dokument, sofern dieses erhältlich ist.

d) Familienstandsurkunde.

d) Dokument über etwaige Änderungen des Familienstandes nach dem Verlust der türkischen Staatsbürgerschaft.

e) Bei Verheirateten eine Kopie des Standesamtes oder ein ähnliches Dokument zum Nachweis der familiären Bindungen des Ehepartners und der Kinder.

f) Ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass sich die Identitätsinformationen (falls vorhanden) geändert haben, nachdem die Person die türkische Staatsbürgerschaft verloren hat.

g) Quittung, aus der hervorgeht, dass die Servicegebühr an der Finanzkasse hinterlegt wurde.

Sie können sich von unserer Anwaltskanzlei dabei unterstützen lassen, Informationen zu Ihrem Einbürgerungsantrag einzuholen, Unterstützung bei der Zusammenstellung der erforderlichen Dokumente zu erhalten und Ihren Antrag in Ihrem Namen stellen zu lassen.

Av. Deniz Can Kızıl

Staatsbürgerschaftsrecht

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